Hafenordnung

  1. Die Benutzung der Hafeneinrichtungen geschieht auf eigene Gefahr!

  2. Jeder hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Boot ordnungsgemäß festgemacht
      ist.

  3. Jegliche Veränderungen an der Steganlage sind verboten, insbesondere  das
      Befestigen von  Gegenständen mittels Schrauben oder Nägeln im Holz.
      Auf den Stegen dürfen keine Gegenstände gelagert werden (Unfallgefahr).

  4. Abfälle und Fäkalien dürfen nicht in das Hafenbecken entleert werden. 
      Sondermüll, wie z.B. Altöl und Farbreste, können nicht auf dem Gelände des 
      BCD entsorgt werden.

  5. Das Waschen der Boote mit Leitungswasser ist untersagt.

  6. Die Stromentnahme zu Heizzwecken ist untersagt, da die Stromleistung
      begrenzt ist.

  7. Zu vermeiden sind: Wellenschlag im Hafen, Windgeräusche durch die Takelage,
      das Slippen und Befahren des Hafens mit Jetskis ist untersagt.

  8. Hunde sind auf dem gesamten Gelände des BCD an der Leine zu führen. 
      Hundekot ist umgehend zu entfernen.

  9. Müll ist zu trennen nach: Glas, Papier, Wertstoffe Rest- und Bioabfall

 10. Wird der Liegeplatz längere Zeit frei, so ist die rot/grüne Tafel auf grün (frei) zu
       stellen. 

 11. Fahrzeuge dürfen nur kurzfristig zum Be- u. Entladen am Hafenrand
       abgestellt werden
       (Das Parken im Deichvorland ist verboten)

 12. Das Angeln ist auf dem gesamten Hafengelände untersagt.

 13. Den Anordnungen des Hafenmeisters ist Folge zu leisten 

 14. Ab 22:00 Uhr ist die Nachtruhe einzuhalten

 15. Beim Verlassen des Hafens ist das Boot vom Landstrom zu trennen. Dies gilt
       für den Liegeplatz am Steg und Stellplatz auf dem Gelände.

 16. Für alle Boote in der Sportbootanlage muss eine Haftpflichtversicherung
       vorliegen.
      Der Hafenmeister kann den Nachweis einer solchen Versicherung verlangen.

   Der Vorstand