Hafenordnung

1. Die Benutzung der Hafeneinrichtungen geschieht auf eigene Gefahr!

2. Jeder hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Boot ordnungsgemäß
     festgemacht ist.

3. Jegliche Veränderungen an der Steganlage sind verboten,
    insbesondere das Befestigen von Gegenständen mittels Schrauben
    oder Nägeln im Holz. Auf den Stegen dürfen keine
 Gegenstände
    gelagert werden (Unfallgefahr).

4. Abfälle und Fäkalien dürfen nicht in das Hafenbecken entleert
    werden. Sondermüll, wie z.B. Altöl und Farbreste, können nicht auf
    dem Gelände des BCD entsorgt werden.

5. Das Waschen der Boote mit Leitungswasser ist untersagt.

6. Die Stromentnahme zu Heizzwecken ist untersagt, da die Stromleistung
    begrenzt ist

7. Zu vermeiden sind Wellenschlag im Hafen, Windgeräusche durch die
    Takelage, das Slippen und Befahren des Hafens mit Jetskis ist untersagt.

8. Hunde sind auf dem gesamten Gelände des BCD an der Leine zu
    führen. Hundekot ist
umgehend zu entfernen.

9. Müll ist zu trennen nach : Glas, Papier, Wertstoffe und Restmüll etc.

10. Wird der Liegeplatz längere Zeit frei, so ist die rot/grüne Tafel auf
      grün (frei) zu stellen.

11. Fahrzeuge dürfen nur kurzfristig zum Be- u. Entladen am Hafenrand
      abgestellt werden

12. Das Angeln ist auf dem gesamten Hafengelände untersagt.

13. Den Anordnungen des Hafenmeisters ist Folge zu leisten

14. Ab 22:00 Uhr ist die Nachtruhe einzuhalten

15. Beim Verlassen des Hafens ist das Boot vom Landstrom zu trennen.
      Dies gilt für den Sommer- und Winterliegeplatz.

16. Für alle Nutzer der Sportbootanlage muss eine Haftpflichtversicherung
      vorliegen.
      Der Hafenmeister kann den Nachweis einer solchen Versicherung verlangen.

      Der Vorstand