Hafenordnung
1. Die Benutzung der Hafeneinrichtungen geschieht auf eigene Gefahr!
2. Jeder hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Boot ordnungsgemäß
festgemacht ist.
3. Jegliche Veränderungen an der Steganlage sind verboten,
insbesondere das Befestigen von Gegenständen mittels Schrauben
oder Nägeln im Holz. Auf den Stegen dürfen keine Gegenstände
gelagert werden (Unfallgefahr).
4. Abfälle und Fäkalien dürfen nicht in das Hafenbecken entleert
werden. Sondermüll, wie z.B. Altöl und Farbreste, können nicht auf
dem Gelände des BCD entsorgt werden.
5. Das Waschen der Boote mit Leitungswasser ist untersagt.
6. Die Stromentnahme zu Heizzwecken ist untersagt, da die Stromleistung
begrenzt ist
7. Zu vermeiden sind Wellenschlag im Hafen, Windgeräusche durch die
Takelage, das Slippen und Befahren des Hafens mit Jetskis ist untersagt.
8. Hunde sind auf dem gesamten Gelände des BCD an der Leine zu
führen. Hundekot ist umgehend zu entfernen.
9. Müll ist zu trennen nach : Glas, Papier, Wertstoffe und Restmüll etc.
10. Wird der Liegeplatz längere Zeit frei, so ist die rot/grüne Tafel auf
grün (frei) zu stellen.
11. Fahrzeuge dürfen nur kurzfristig zum Be- u. Entladen am Hafenrand
abgestellt werden
12. Das Angeln ist auf dem gesamten Hafengelände untersagt.
13. Den Anordnungen des Hafenmeisters ist Folge zu leisten
14. Ab 22:00 Uhr ist die Nachtruhe einzuhalten
15. Beim Verlassen des Hafens ist das Boot vom Landstrom zu trennen.
Dies gilt für den Sommer- und Winterliegeplatz.
16. Für alle Nutzer der Sportbootanlage muss eine Haftpflichtversicherung
vorliegen.
Der Hafenmeister kann den Nachweis einer solchen Versicherung verlangen.
Der Vorstand